Zuständig für Aufenthaltsbewilligungen, Ausstellung von Visas uä ist die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung. Die Stadtgemeinde Neumarkt hat in vielen Fällen Amtshilfe zu geben. Wir recherchieren dann für die Bezirkshauptmannschaft vor Ort (Wohnungssituation uä).