Information zu Rasenmähen und sonstiger lärmverursachende Arbeits-, Garten-, Sport- und Freizeitgeräte

Veröffentlichungsdatum02.05.2024Lesedauer< 1 MinuteKategorienStadtgemeinde
rasenmähen

Frühlingszeit ist Rasenmähzeit. Rechtzeitig möchten wir Ihnen in Erinnerung rufen, welche Regelungen hierzu in unserem Gemeindegebiet gelten. 

Lt. Ortspolizeilicher Verordnung ist die Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport- und Freizeitgeräten, wie z.B. Rasenmäher, Laubsauger, Motorsägen, Heckenscheren etc. wie folgt verboten:

  • Werktags (Montag bis Samstag):
    • 12 bis 13:30 Uhr (Mittagsruhe)
    • 20 bis 7 Uhr (Nachtruhe)
  • Sonn- und Feiertags:
    • ganztägig 

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses ersuchen wir um Rücksichtnahme und wünschen Ihnen einen schönen Frühling!