Frühlingszeit ist Rasenmähzeit. Rechtzeitig möchten wir Ihnen in Erinnerung rufen, welche Regelungen hierzu in unserem Gemeindegebiet gelten.
Lt. Ortspolizeilicher Verordnung ist die Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport- und Freizeitgeräten, wie z.B. Rasenmäher, Laubsauger, Motorsägen, Heckenscheren etc. wie folgt verboten:
- Werktags (Montag bis Samstag):
- 12 bis 13:30 Uhr (Mittagsruhe)
- 20 bis 7 Uhr (Nachtruhe)
- Sonn- und Feiertags:
Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses ersuchen wir um Rücksichtnahme und wünschen Ihnen einen schönen Frühling!